Satzung Grüne Jugend Herford

§ 1 Präambel
Die Grüne Jugend Herford (GJ Herford) sieht sich als Organisation zur Vernetzung und Vertretung der jungen Grünen und Jugendlichen mit grünen Ideen. Thematische Eckpfeiler der politischen Arbeit sind Ökologie, Frieden, Gleichberechtigung aller Geschlechter und sexueller Orientierungen, Antidiskriminierung und Schutz gesellschaftlicher Minderheiten, Solidarität, Basisdemokratie, Antifaschismus und Antirassismus. Dementsprechend ist die Grundhaltung von Akzeptanz geprägt und schließt gleichzeitig Faschismus, Demokratie – und Fremdenfeindlichkeit, jegliche Form von Rassismus sowie eine Zusammenarbeit mit entsprechenden Organisationen aus. Satzung und Programm der GJ Herford dürfen nicht dem Grundkonsens der Partei widersprechen.

§ 2 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich 

(1) Die GJ Herford ist Teilorganisation von Bündnis 90/Die Grünen und Basisgruppe der GRÜNEN JUGEND NRW.

(2) Die GJ Herford ist Vertretung der Jugend gegenüber der Partei und vertreten auch die grün-alternative Jugend gegenüber der Öffentlichkeit.

(3) Die GJ Herford hat ihren Sitz in Herford. Der Tätigkeitsbereich ist der Kreis Herford.

§3 Aufgaben 

Die GJ Herford  stellt sich folgende Aufgaben:

(a)Politische und organisatorische Schulungs-, Bildungs-und Informationsarbeit 

(b)Zusammenarbeit mit anderen Jugendinitiativen und Interessengruppen außerhalb von Bündnis 90/Die Grünen 

(c)Bündnisarbeit und Kooperationen mit anderen politischen Jugendorganisationen 

(d)Vertretung der Ziele und Grundsätze GJ Herford innerhalb der Jugend, der Gesellschaft und der Partei Bündnis 90/Die Grünen entsprechend den geltenden Beschlüssen

§ 4 Mitgliedschaft 

(1) Mitglieder der GJ Herford sind die Mitglieder der GRÜNEN JUGEND NRW, die im Tätigkeitsbereich der GJ Herford wohnen. Es können auch Mitglieder der GRÜNEN JUGEND NRW bei der GJ Herford Mitglied werden, sofern sie sich der GJ Herford zugehörig fühlen – die Mitgliedschaft beginnt dann ab der Mitteilung bei der Landesgeschäftsstelle der GRÜNEN JUGEND NRW. 

(2) Bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres ist jedes Mitglied vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Herford automatisch Mitglied der GJ Herford. Ein Widerruf ist möglich und muss gegenüber der Landesgeschäftsstelle der GRÜNEN JUGEND NRW schriftlich erklärt werden. 

(3) Gleichzeitige Mitgliedschaft in anderen Organisationen: 

(a) Die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen parteipolitischen Organisation in Deutschland außer allen Organisationen, die zu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zählen, ist ausgeschlossen. 

(b) Die Mitgliedschaft und Mitarbeit in der GJ Herford und in einer faschistischen und/oder rechtspopulistischen Organisation schließen sich aus.

(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder mit Vollendung des 28. Lebensjahres. Der Austritt ist gegenüber der Landesgeschäftsstelle der GRÜNEN JUGEND NRW schriftlich zu erklären. 

(5) Gegen ein Mitglied, das vorsätzlich gegen die Satzung oder die Grundsätze der GJ Herford verstößt, kann jedes Mitglied der GJ Herford Ausschluss beim Landesschiedsgericht beantragen. Eine Berufung bis zum Bundesschiedsgericht des GRÜNEN JUGEND Bundesverband ist möglich. 

(6) Jedes Mitglied hat bei Wahlen innerhalb der GJ Herford aktives und passives Wahlrecht. Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Veranstaltungen der GJ Herford teilzunehmen. Für alle Ämter innerhalb der GJ Herford können nur Mitglieder der GJ Herford 

kandidieren. Mit dem Ende der Mitgliedschaft gehen alle in der GJ Herford besetzten Ämter verloren. 

(7) Bei der GJ Herford kann jede*r inhaltlich mitarbeiten und organisatorisch unterstützen, auch ohne Mitglied zu werden.

§ 5 Gliederung und Aufbau 

(1) Die GJ Herford setzt sich aus den Einzelmitgliedern zusammen. 

(2) Organe der GJ Herford sind die Mitgliederversammlung (MV) und der Vorstand.

§ 6 Mitgliederversammlung (MV)
(1) Die MV ist das höchste beschlussfassende Gremium der GJ Herford. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen. Sie findet mindestens zweimal pro Jahr statt. Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe des Tagesordnungsvorschlags mit einer Frist von mindestens 10 Tagen einberufen. Der Vorstand ist verpflichtet eine MV einzuberufen, wenn dies mindestens 10 ordentliche Mitglieder verlangen. Das Ersuchen ist schriftlich zu stellen. 

(2) Die Mitgliederversammlung (MV) 

(a)bestimmt die Grundlagen für die politische und organisatorische Arbeit der GJ Herford, 

(b)nimmt Berichte entgegen,

(c)beschließt über eingebrachte Anträge, 

(d)wählt den Vorstand in geheimer Wahl und entlastet ihn, 

(e)wählt zwei Rechnungsprüfer*innen,

(d)beschließt über die Satzung und über Satzungsänderungen, 

(e)berät und beschließt den Haushalt, 

(f)nimmt den Kassenbericht entgegen. 

(3) Anträge sollen mindestens eine Woche vor der MV schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Sie müssen in die Tagesordnung aufgenommen werden. Satzungsändernde Anträge müssen mindestens 20 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand muss sie mit der Einladung verschicken.

(4) Beschlüsse der MV sind schriftlich niederzulegen.

§ 7 Vorstand

(1) Der ehrenamtlich tätige Vorstand vertritt die GJ Herford nach innen und außen und vor der Partei Bündnis 90 /Die Grünen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der Beschlüsse der Organe.

(2) Dem Vorstand gehören an: 

(a)die Sprecherin und der*die Sprecher*in 

(b)der*die Schatzmeister*in 

(c)der*die Geschäftsführer*in 

(3) Die beiden Sprecher*innen sind für die Außendarstellung der GJ Herford verantwortlich. Der*die Schatzmeister*in verantwortet die Finanzen der Gruppe hauptsächlich, der*die Geschäftsführer*in ist für die Organisation der Gruppe zuständig. Spezifische Amtsaufgaben können von der Gruppe und/oder dem Vorstand festgelegt werden. Diese vier Personen bilden den geschäftsführenden Vorstand, der die Gruppe gemäß §26(2) BGB vertritt. Es muss mindestens immer der geschäftsführende Vorstand besetzt sein. Sollte kein geschäftsführender Vorstand zustande kommen, ist die GJ Herford verpflichtet innerhalb von vier Wochen einen neuen Vorstand zu wählen.

(4) Die Amtszeit der Mitglieder beträgt ein Jahr, bei Nachwahl eines Postens aufgrund des Rücktritts eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder läuft die Amtszeit der nachgewählten Person nur bis zur kompletten Neuwahl. 

(5) Bei Ende der Amtszeit oder vorzeitigem Rücktritt ist der Vorstand oder das einzelne Vorstandsmitglied verpflichtet, einen politischen und organisatorischen sowie ggf. einen finanziellen Rechenschaftsbericht abzulegen. 

(6) Der geschäftsführende Vorstand ist quotiert zu besetzen im Sinne des Gleichberechtigungsstatuts der GRÜNEN JUGEND NRW. Über alledem steht für uns die geschlechtliche Selbstbestimmung. Fremdbestimmungen über die eigene geschlechtliche Identität akzeptieren wir nicht. Wenn ein quotierter Platz nicht durch o.g Personen besetzt werden kann, entscheiden die anwesenden weiblich gelesenen Mitglieder, ob der quotierte Platz auch für Männer geöffnet werden kann.

(7) Zur Wahl in den Vorstand ist die Mehrheit der gültigen Stimmen erforderlich.

(8) Alle gewählten Mitglieder des Vorstandes sind gleichermaßen stimmberechtigt und in Entscheidungen mit einzubeziehen. Mindestens zwei Vorstandsmitglieder sind berechtigt ein Veto gegen Vorstandsentscheidungen einzulegen. Die Entscheidung wird bis zur nächsten Mitgliederversammlung vertagt und dort von den Mitgliedern beraten und abgestimmt. 

(9) Sollte es für den Geschäftsführenden Vorstand nur drei Bewerbungen geben, werden der Posten des*der Schatzmeister*in und des*der Geschäftsführer*in zusammengelegt. Diese Person trägt dann beide Amtsbezeichnungen. 

§8 Auflösung

(1) Die Auflösung der GJ Herford kann nur durch eine eigens dafür einberufene MV mit Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

(2) Das Restvermögen fällt, sofern die MV nichts anderes beschließt, an die GRÜNE JUGEND NRW.

§9 Schlussbestimmungen

  1. Das Gleichberechtigungsstatut der GRÜNEN JUGEND NRW ist Teil dieser Satzung.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 10.09.2019
Zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 10.09.2019